EIN STÜCK WOGENAU sichern!
Option A)
Mitglied werden und sich durch Geschäftsanteile beteiligen (für diejenigen, die das Projekt unterstützen wollen, sich aber noch nicht sicher sind, ob sie irgendwann einziehen wollen)
Geschäftsanteile kann jedes Mitglied zeichnen – egal ob zukünftig wohnend oder nicht. Die Mitgliedschaft ist an einen Pflichtanteil (= 1.000 €) gebunden. Zusätzlich ist ein sogenanntes Eintrittsgeld (200 €)
zu entrichten. Alle weiteren Anteile sind freiwillig! Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Pflichtanteile und „freiwilligen“ Geschäftsanteile zurückgezahlt (mit einer Frist gemäß Satzung)* – ebenso können
lediglich die Geschäftsanteile gekündigt werden und Du bleibst Mitglied. Jede Unterstützung durch freiwillige Anteile dient der solidarischen Finanzierung des genossenschaftlichen Projekts! Ein Anteil entspricht nach unserer
Satzung ebenfalls 1.000 €.
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Option B)
Mitglied werden und Investieren (für diejenigen, die nicht planen, Teil der Wohngemeinschaft zu werden)
Investierende Anteile kann jedes Mitglied zeichnen. Diese Form der Unterstützung der WOGENAU eG richtet sich an diejenigen Mitglieder, die keinen Wohnungswunsch hegen – und eben hauptsächlich in das solidarische
Projekt investieren wollen. In diesem Fall entfällt das Eintrittsgeld (siehe oben). Auch hier beträgt ein Anteil 1.000 €. Die Rückzahlung nach Kündigung ist mit einer Frist gemäß Satzung möglich.*
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Option C)
Mitglied werden und wohnen wollen. Diese Mitglieder zeichnen zu Baubeginn wohnungsbezogene Anteile. Bewohner:innen sind Mieter im eigenen Haus – und finanzieren es auch zusammen. Die Summe der wohnungsbezogenen
Anteile bilden das Eigenkapital für die Realisierung des Projektes. Bei Auszug werden die Anteile wieder ausgezahlt. Die Genossenschaft handelt nicht, um hohe Renditen und Spekulationsgewinne zu erzielen. Im Gegenteil: Es geht
um die Sicherung von Mieten und Selbstnutzung des Hauses durch die Mitglieder. Dadurch wird Grund und Boden wie auch das Gebäude dem Kapitalspekulationsmarkt entzogen.
Wohnungsbezogene Anteile können nur Mitglieder mit einer Wohnungszusage zeichnen. Nach der Wohnungsvergabe werden Vorverträge für die jeweiligen Wohnungen geschlossen. Vorab gezeichnete Geschäftsanteile können
zu wohnungsbezogenen Anteilen umgewandelt werden. Die Bewohner:innen sind Mieter im eigenen Haus und finanzieren es zusammen.
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